Kirchgemeinde

Die Kirchgemeinden im Kanton Bern unterstehen dem Kanton und übernehmen verschiedene Verwaltungsaufgaben.
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GKG röm.-kath. Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung
  • Einladung zur Kirchgemeindeversammlung Sonntag, 22. November 2026, 11.45 Uhr, im Pfarreizentrum Bruder Klaus im Anschluss an den Gottesdienst.
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Die Pfarreien sind kirchenrechtliche Institutionen, die dem Bistum beziehungsweise schlussendlich der Weltkirche und somit dem Papst unterstehen. Im Gegensatz dazu sind die Kirchgemeinden im Kanton Bern staatskirchenrechtliche Institutionen, die dem Kanton unterstehen.

Der Kirchgemeinderat

Der Kirchgemeinderat ist zuständig für die Verwaltung der Finanzen, die Anstellung der Mitarbeitenden, den Unterhalt der Gebäude sowie für weitere Verwaltungsaufgaben. Er organisiert die Kirchgemeindeversammlung, vollzieht deren Entscheide und ist verpflichtet, über die Verwendung der Gelder öffentlich Rechenschaft abzulegen.

  • Sitzungsdaten des Kirchgemeinderates Bruder Klaus 2026
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  • Protokoll der Kirchgemeindeversammlung Versammlungsprotokoll vom 23. November 2025. Freigegeben durch den Kirchgemeinderat am 27. Januar 2026
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  • Organisationsreglement der römisch-katholischen Kirchgemeinde Bruder Klaus Bern
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Pfarreien St. Marien & St. Martin Thun

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